Geschäftsverteilung

Organisation des Gerichts

Das Finanzgericht München umfasst 14 Senate.

Die vom Präsidium des Gerichts, einem von der Richterschaft gewähltem Gremium, dem Senat zugewiesenen Verfahren werden innerhalb des Senates weiter verteilt, indem die Fälle einer Richterin oder einem Richter als so genannte Berichterstatter zugeteilt werden. Diese werden im vorbereitenden Verfahren tätig, ermitteln den Sachverhalt, loten die Rechtslage und Einigungsmöglichkeiten aus und erarbeiten letztendlich einen Entscheidungsvorschlag für die mündliche Verhandlung.

Geschäftsverteilungsplan

Für welche Fälle ein Senat zuständig ist, legt das Präsidium des Gerichts für das jeweils folgende Jahr im sog. Geschäftsverteilungsplan fest.

Spruchkörper/Richter

Bei einer mündlichen Verhandlung entscheiden in der Regel drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter. Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag von Berufsverbänden für fünf Jahre gewählt. Ihre oft außerjuristischen Überlegungen und besonderen Erfahrungen, insbesondere aus ihrer beruflichen Tätigkeit, können so in die Entscheidung einfließen.

Fälle, in denen die Rechtsfragen nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind und die keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen, können auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter zur Entscheidung übertragen werden. Mit Einverständnis der Verfahrensbeteiligten kann auch sonst die Einzelrichterin oder der Einzelrichter entscheiden.