Barrierefreiheit

Parkplätze sind in begrenztem Umfang vorhanden; bitte vorab bei der Pforte nachfragen.

In München ist der Zugang über die Pforte, in Augsburg über den Hof behindertengerecht. Im Hause können Sie mit dem Aufzug alle Räume erreichen. 

Eine behindertengerechte Toilette befindet sich in München und in Augsburg jeweils im Erdgeschoss.

Das Finanzgericht München ist bemüht, den Webauftritt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zu gestalten. Rechtsgrundlage sind das bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und die Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV).

Wenn Sie auf Probleme stoßen, bei denen Inhalte schwer zugänglich sind oder nicht mit den Anforderungen der BayEGovV vereinbar sind, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir diese Probleme – wenn möglich – beheben können.

Unter dem Navigationspunkt Leichte Sprache erhalten Sie leicht verständliche Informationen zum Inhalt der Website.