Einstweiliger Rechtsschutz
In besonderen Eilverfahren kann das Gericht angerufen werden, um die Vollziehung von Verwaltungsakten vorübergehend auszusetzen (AdV-Verfahren) oder einen Rechtszustand vorläufig zu regeln (einstweilige Anordnung).
Ein AdV-Antrag ist bei Gericht in der Regel nur zulässig, wenn die Behörde zuvor einen solchen Antrag abgelehnt hat.
Die Entscheidung ergeht in beiden Verfahrensarten summarisch, d.h. die Argumente beider Seiten werden grob abgewogen anhand der bei Gericht vorhandenen Beweismittel.
