Zugangskontrolle

Beim Finanzgericht München (einschließlich der Außensenate Augsburg) werden im Eingangsbereich Sicherheitskontrollen durchgeführt, um zu verhindern, dass Waffen und gefährliche Gegenstände in das Gerichtsgebäude gelangen. 

Klägervertreter, die den steuerberatenden Berufen angehören, sowie die Beklagtenvertreter (Finanzamt, Familienkasse, Hauptzollamt, Kirchensteueramt) können bei Vorlage eines Lichtbildausweises der jeweiligen Kammer oder der Behörde von den Kontrollen ausgenommen werden.

Die Sicherungsmaßnahme kann zu Verzögerungen beim Einlass in das Finanzgericht führen. Bitte planen Sie daher einige Minuten Zeit ein, um ein pünktliches Erscheinen zum Termin zu gewährleisten.

Besuchergruppen sollten sich vorher anmelden und frühzeitig beim Finanzgericht eintreffen, damit die Kontrolle rechtzeitig und ohne Behinderung für die stattfindenden Termine durchgeführt werden kann. Wir bitten Besuchergruppen außerdem, den Verfahrensbeteiligten den Vortritt bei der Kontrolle zu gewähren.

Für die mit einer Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten – insbesondere Wartezeiten an der Eingangstür – bitten wir um Verständnis, da die Maßnahmen letztendlich auch Ihrer Sicherheit dienen.