Videokonferenz

Teilnahme per Videokonferenz

Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag oder von Amts wegen die Teilnahme an einem Erörterungstermin oder einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz zuzulassen. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden.

Das Gericht entscheidet nach billigem Ermessen über dieses Anliegen.

Die Videositzung wird nicht aufgezeichnet.

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme ist ein Endgerät (Laptop, Desktop-PC, Tablet oder Smartphone) mit Kamera und Mikrofon, eine stabile und ausreichend dimensionierte Internetverbindung sowie ein aktueller Browser (Edge Chromium, Firefox, Safari) notwendig.

Ein Headset verbessert die Audioqualität erheblich.

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Der virtuelle Sitzungssaal wird vom bayerischen IT-DLZ zur Verfügung gestellt und datenschutzkonform betrieben. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung  ergibt  sich  aus  Art.  6  Abs.  1 Buchst. e  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).